by ingrid.karner
21.07.2010 16:40:00
Seit 1978 wird den österreichischen Unternehmern die Vorsteuerrückerstattung für PKWs und allen damit verbundenen Nebenkosten verwehrt, obwohl der Vorsteuerabzug ein, durch die Europäische Union, geschütztes Recht für Unternehmer darstellt. Von den vorhandenen Ausnahmeregelungen (z.B. für Fahrschulen, Taxis) profitieren die Wenigsten. Ausgenommen sind auch größere Fahrzeuge, welche auf der Webseite des Finanzministeriums gelistet sind. In diesen Zeiten wird in Graz, wie in vielen anderen Städten, die Umweltzone heiß diskutiert. Dies erscheint als Paradox, da gerade große Spritfresser und CO2-Schleudern auf dieser Liste zu finden sind. Für Dienstleistungsunternehmen ergibt es meist keinen Sinn sich einen solchen Brummer zu leisten und damit die Umwelt zu schädigen. Daher fordert die JW-Graz die Steuergerechtigkeit bei Unternehmensfahrzeugen herbeizuführen und nicht Teile der Unternehmer zu benachteiligen: Der Vorsteuerabzug muss für alle Fahrzeuge, wie in Deutschland, gewährleistet werden.